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DGUV Prüfungen

DGUV (UVV) Prüfung von Hebebühnen

Hubarbeitsbühnen und Kfz-Hebebühnen sowie Kfz-Verladebühnen werden in Deutschland immer häufiger eingesetzt. Leider kommt es dabei auch immer wieder zu Unfällen, die mit hinreichender Sachkundeprüfung hätten vermieden werden können. Die meisten Zwischenfälle werden durch falsch aufgestellte Hebebühnen oder defekte Bühnen verursacht. Mit einem sehr weiten Einsatzgebiet in teilweise gefährlichen Umgebungen und extrem auskragenden Bühnen, die bis zu 100 m hoch und 40 m weit ausgefahren werden können, gehören Hebebühnen zu den sicherheitssensiblen Arbeitsplätzen.

Hebebühnen, gleich welchen Typs, sind nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.  Im Wesentlichen beschränkt sich der Umfang auf eine Sicht- und Funktionsprüfung und erstreckt sich auf - den Zustand der Bauteile und Einrichtungen, auch auf die Feststellung, ob Änderungen vorgenommen worden sind, - die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen, - die Vollständigkeit des Prüfbuches. Die jährlichen Prüfungsbefunde sind in dem der Hebebühne zugeordneten Prüfbuch aufzubewahren.

JASPER Industriehydraulik hat befähigte Personen / Sachkundige für Hebehühnen für Sie bestellt, die dazu Ausgebildet wurden, gemäß DGUV Regel 100-500 (BGR 500 und VBG 14), wiederkehrende Prüfungen an Hubarbeitsbühnen und Kfz-Hebebühnen sowie Hubladebrücken und Ladebrücken eigenverantwortlich und sachgerecht für Sie durchzuführen.

Haben wir ihr Interesse geweckt ? Sprechen Sie uns an !

Typen von Hebe- und Arbeitsbühnen

  • Scherenhebebühne
  • Gelenkhebebühne
  • Hubtische
  • Kippbühnen
  • Hubladebühnen
  • Überladebrücken
  • Fahrzeughebebühnen

Nach welchen Vorschriften werden Bühnen geprüft?

DGUV Grundsatz 308-002

(früher: BGR 500 und VBG 14)

Hydraulik-Schlauchleitung fachkundig überprüfen und beurteilen

Alle Arbeitsmittel und damit auch die Hydraulik-Schlauchleitungen von Hydraulikanlagen müssen geprüft werden. Die gesetzlichen Vorgaben zu den Prüfungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) für Betreiber von Arbeitsmitteln konkretisiert.

Alle Hydraulikschläuche müssen in regelmäßigen Abständen auf sichere Bereitstellung und Benutzung hin geprüft werden. (früher war dies die "wiederkehrende Prüfung")

Sowohl die Art der Prüfung als auch der Prüfumfang für den Hydraulikschlauch sowie die Prüffristen müssen nach § 3 der BetrSichV vom Betreiber festgelegt werden und gehören zur Dokumentation der Gefahrenanalyse nach § 6 ArbSchG. Dies gilt auch für die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen an einem Hydraulikschlauch.

Konkrete Angaben des Herstellers der Hydraulikschläuche müssen in jedem Fall beachtet werden. Eine maximale Verwendungsdauer für Hydraulik-Schlauchleitungen von 6 Jahren einschließlich einer Lagerungsdauer von höchstens 2 Jahren wird als Richtwert von der Berufsgenossenschaft generell empfohlen (DGUV Regel 113-015).

Die DGUV Regel 113-015 enthält ebenfalls Empfehlungen für den jeweiligen Prüfumfang:

  • Sichtprüfungen (vor Erst- bzw. Wiederinbetriebnahme)
  • Funktionsprüfungen (vor Erst- bzw. Wiederinbetriebnahme)
  • Prüfungen auf sichere Bereitstellung und Benutzung (wiederkehrende oder außerordentliche Prüfung)
  • sowie Empfehlungen für Prüfkriterien und Prüffristen für Hydraulikschläuche

JASPER Industriehydraulik hat Befähigte Person nach BetrSichV und DGUV Regel 113-015 zur Prüfung und Bewertung von Hydraulik-Schlauchleitungen für Sie ausbilden lassen.

Zertifikate

Wichtige DGUV - Informationen:

  • Hydraulik - Schlauchleitungen, Prüfen und Auswechseln
  • Hydraulikverschraubungen: Verwechslungsgefahr von Gewinden

Wir sind für Sie da!

Ein kurzer Anruf genügt und wir besprechen mit Ihnen, wie unser technisches Know-how für Ihre Zwecke eingesetzt werden kann.

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Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:30 Uhr.
Freitag von 07:00 bis 14:30 Uhr.

Jasper Industriehydraulik GmbH & Co. KG
Rudolf-Diesel-Straße 10-12
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Tel. 02234 98212-0
Fax 02234 98212-12

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